AGB
1. Die Strahl- und Reinigungsverfahren verursachen durch den mobilen Dieselkompressor auch im Außenbereich einen Lärmpegel bis zu 97dB(A).
2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Belästigung anderer ausgeschlossen ist, beziehungsweise auf eigene Kosten und Risiko entsprechende Vorkehrungen getroffen werden zum Beispiel auch Absperr- und verkehrssichernde Maßnahmen um die zu strahlenden Flächen.
3. Die Einholung entsprechender behördlicher Genehmigungen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
4. Die Tiefe des Abtrages kann durch die verschiedenen Strahlarten variieren und vorab nicht exakt festgelegt werden. Sanierungsarbeiten die im Zuge zu tief eindringendem Granulat/ Wasser entstehen und der daraus resultierende Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu leisten.
5. Die zu strahlenden Flächen müssen frei zugänglich sein. Um die Reinigung nach dem Strahlen zu erleichtern sind sämtliche Flächen, die sich in unmittelbarerem Umfeld befinden vorab komplett zu räumen. Sollte dies nicht der Fall sein behalten wir uns vor den Mehraufwand an Reinigungsarbeiten zu berechnen.
6. Sämtlich Schächte und Verbindungen zu anderen Stockwerken oder Räume sind Bauseits zu verschließen um die Staubentwicklung in anderen Gebäudeteilen zu vermeiden.
7. Die Abstellmöglichkeit für die Fahrzeuge und das Equipment sind so nah wie möglich an der Arbeitsstelle zu wählen – verschaffen Sie sich vorab einen Überblick über die notwendigen Platzbedürfnisse und klären sie diese mit uns ab.
8. Sollte aufgrund nicht getroffener Vorkehrungen durch den Auftraggeber eine Durchführung des Werkauftrages nicht möglich sein oder vor Abschluss der Arbeiten beendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die dem Auftragnehmer entstandenen Kosten (Material, Anfahrtskosten) aufzukommen. Auch bei nachträglicher Änderung des Werkvertrages durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer eine Rechnungsstellung der nicht genutzten Verbrauchsmaterialien vor.
9. Je nach Strahlart und dem eingesetzten Equipment wird vor Ort ein Stromanschluss mit 400 V, 50 Hz, 32 A oder ein Stromaggregat mit min. 30 kVA, bei freier Entnahme benötigt.
10. Es ist für ausreichende Beleuchtung und Belüftung im Bereich der Arbeitsstelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Erforderliche Absaugungen incl. Filter sind Bauseits zu stellen und sind nicht im Angebot inbegriffen.
Wir weisen ausdrückliche darauf hin, dass während der Arbeiten mit Trockeneis CO2 (Kohlendioxid) freigesetzt wird. CO2 Melder sind vor dem Strahlen im unmittelbaren Bereich um die Maschine zu deaktivieren. Wir empfehlen, dass sich während der Arbeiten keine Mitarbeiter des Auftraggebers in unmittelbarer Nähe befinden. Im Umfeld sind Gehörschutz und eine Schutzbrille zu tragen.
Schutzmaßnahmen
11. Die Schutzmaßnahmen sind individuell an die örtlichen Gegebenheiten und Strahlarten anzupassen, ebenso sind die jeweiligen benötigten gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen. Angrenzende Installationen und Bereiche die nicht ersetzt oder saniert werden, müssen gegen Verschmutzungen und Abtragmaterial geschützt werden. Sind Teilbereiche während der Sanierungsarbeiten noch in Betrieb, sind diese baulich abzutrennen und gegen Staub, Betonabtrag, Lärm oder Granulat zu Schützen.
12. Wenn Arbeitsbereiche unmittelbar an bestehenden Personen- oder Kraftfahrzeugverkehr angrenzen, ist besonders darauf zu achten, dass durch abgetragenes Material keine Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Dies kann durch ein den Arbeitsbereich umgebendes Schutznetz, Bauzäune oder zusätzliche vertikale Verstärkungen, beispielsweise durch Holz erfolgen.
Für das Wasserstrahlen ist folgendes zu beachten
13. Für Wasserstrahlarbeiten muss eine Wasserabnahme an einem Hydranten oder C-Schlauch, mit 4 bar vor Ort möglich sein oder mehrere dafür geeignete Behältnisse mit einer integrierten Wasserpumpe.
14. Das Wasser sollte Trinkwasserqualität haben und frei von Verunreinigungen sein. Hierzu können aber auch Vorgeschaltete Filter zum Einsatz kommen, diese sind allerdings nicht im Angebot inbegriffen und werden separat berechnet.
15. Sämtliches Strahlwasser incl. Abtrag darf versickern oder ist vom Auftraggeber aufzunehmen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Haftungsausschluss und Organisatorisches
16. Beim Sand-, Trockeneis-, Wasserstrahlen können sich lose Teile komplett lösen und angrenzende Flächen beschädigen sowie sich Staubpartikel absetzen; für daraus resultierende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
17. Sämtliche Transportgeräte und Hebemöglichkeiten, wie Kranbahn, Hubstapler, Förderkörbe, Gerüste etc. für Arbeitsgerät und Trockeneis sind bauseits zu stellen.
18. Ein Arbeitstag beträgt 8 Std.
Das Angebot betreffend
19. Durch sich schlecht lösende Oberflächenbeläge kann sich die Strahlzeit und der im Angebot angegebene Preis dementsprechend erhöhen.
20. Jeder Posten, der nicht auf dem Angebot angegeben ist, wird bei Bedarf extra berechnet z.B. eine Absaugung zur besseren Sicht, zusätzliche Mitarbeiter oder die Entsorgung/Endreinigung der entfernten Oberfächenanhaftung oder des Granulates etc.
21. Rüstzeit ist Arbeitszeit und wird auch als solches berechnet.
22. Mit einer Auftragsbestätigung akzeptieren sie unsere AGB.
23. Für eventuell anfallende Gefahrstoffentsorgung und Endreinigung ist der Auftraggeber verantwortlich.
24. Durch den großen Hardwareaufwand beträgt unsere Mindeststrahlzeit 8 Stunden und wird demnach mindestens berechnet. Das Angebot ist 4 Wochen gültig.